Die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags stand im Zeichen einer Flut neuer und komplizierter Strafvorschriften in Einzel- und Nebengesetzen. Der Gesetzgeber reagiert im Rampenlicht tagespolitischer Medienberichterstattung unmittelbar auf neue und alte Massenkriminalitäten und teils unerwarteter Gesetzeslücken. Angefangen beim Strafanwendungsrecht über zahlreiche neue oder stark veränderte Straftatbestände hin zu den Sanktionen, dem Verfahrensrecht und dem Internationalem Strafrecht sind Voraussetzungen, Folgen und Verfahrensweisen umgestaltet worden.