Das brasilianische Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, darunter Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetze sowie Wirtschaftsdelikte wie Korruption und Geldwäsche. Trotz gewisser Parallelen zum deutschen Strafrecht zeigen sich in der praktischen Anwendung zum Teil erhebliche Unterschiede, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz und die Rolle der Judikative. Im Kontext des brasilianischen Strafvollzugs werden zudem menschenrechtliche Herausforderungen deutlich: Viele Haftanstalten gelten aufgrund von Überbelegung und unzureichender Versorgung als menschenunwürdige Unterbringungsorte. Diese Zustände werfen regelmäßig menschenrechtliche Bedenken auf und bedürfen häufig einer fundierten juristischen Analyse, um etwa die Vereinbarkeit brasilianischer Rechtsstandards mit europäischen menschenrechtlichen Vorgaben zu überprüfen.