e-evidence Ausländische elektronische Beweismittel um jeden Preis?

Interview gemeinsam mit Astrid Auer-Reinsdorff – BAB / Oktober 2021

Mit dem Vorschlag der Kommission vom 17.4.2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM(2018) 225 final) möchte die Kommission die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden verbessern, auf elektronische Beweismittel („e-evidence“) per Mausklick in ganz Europa zugreifen zu können. Dies soll durch Schaffung zweier neuer Ermittlungsinstrumente geschehen, der sog. Europäischen Herausgabeanordnung („European Production Order“) sowie der sog. Europäischen Sicherungsanordnung („European Preservation Order“).

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