Europäische Richtlinien und Verordnungen bestimmen nicht nur den Wirtschaftsverkehr, sie werden auch umgesetzt in deutsche Strafnormen und Bußgeldtatbestände. Im Außenwirtschaftsrecht, im Sanktionsrecht und im Umweltstrafrecht beispielsweise finden sich im deutschen Nebenstrafrecht zunehmend Verweisungsnormen, die an die Verletzung von EU-Verordnungen hohe Geldbußen und Strafen knüpfen. Die Verweisungsketten sind dabei zum Teil so kompliziert, dass deren Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot in Frage steht (vgl. hierzu etwa die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rindfleischetikettierungsgesetz: Beschluss vom 21.9.2016, Az. 2 BvL 1/15).

Spezialkenntnisse im Europarecht sind in diesen Bereichen unabdingbar. Daneben spielt EU-Strafrecht auch eine zunehmende Rolle im Auslieferungsrecht und im Bereich der Rechtshilfe. Außerdem wurden auch für bestimmte europaspezifische Straftaten eigene Verfolgungs- und Ermittlungsorgane wie die europäische Staatsanwaltschaft (EuStA, englisch: European Public Prosecutor’s Office = EPPO) oder das Betrugsbekämpfungsbüro OLAF in Brüssel eingerichtet. In den letzten Jahren wurden aber auch Richtlinien zur Stärkung der Verteidigungsrechte verabschiedet. Mit der Verabschiedung der europäischen Grundrechtecharta, deren Anerkennung durch das Bundesverfassungsgericht bei Auslieferungsentscheidungen (vgl. zuletzt etwa BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. August 2021 – 2 BvR 908/21), und der Anerkennung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Art. 6 Abs. 3 des EU-Vertrages haben die Grundrechte auf EU-Ebene und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg weiter an Bedeutung gewonnen, auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg.

In unserem Team stoßen Sie auf kompetente Beraterinnen, die mit den Besonderheiten des EU-Rechts und der Rechtsprechung in Luxemburg und Straßburg vertraut sind. Wir helfen Ihnen, die komplexen Vorgaben des sich europäisierten Strafrechts einzuhalten und Ihr Recht auf effektive Verteidigung auch grenzüberschreitend unter Berücksichtigung der europarechtlichen Besonderheiten wahrzunehmen.