Der Ausschluss Russlands aus dem Europarat – Februar/ März 2022

Am 25. Februar 2022 beschloss das Ministerkomitee, das in Artikel 8 der Satzung vorgesehene Verfahren einzuleiten, das den Ausschluss eines Mitglieds des Europarats wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte ermöglicht, und Russland von seinen Vertretungsrechten im Ministerkomitee und in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats auszuschließen. Am 16. März 2022 beschloss das Ministerkomitee in einer außerordentlichen Sitzung, dass die Russische Föderation nach 26 Jahren Mitgliedschaft nicht mehr Mitglied des Europarates ist (siehe Pressemitteilung vom Council of Europe).

Im Anschluss an diese Entschließung beschloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die Prüfung aller Klagen gegen die Russische Föderation auszusetzen, bis er die rechtlichen Folgen dieser Entschließung für die Arbeit des Gerichtshofs geprüft hat.

Dies bedeutet, dass Russland nicht mehr Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention ist und daher vom EGMR auch nicht mehr für Verstöße gegen diese Konvention zur Rechenschaft gezogen werden kann.