Zum allgemeinen Strafrecht gehören die klassischen Tatbestände, die man mit dem Strafrecht assoziiert, wie z.B. (fahrlässige) Körperverletzungs- oder Tötungsdelikte, Diebstahl, Raub, Erpressung, Nötigung oder Betäubungsmitteldelikte oder auch Ehrverletzungsdelikte (z.B. Beleidigung), Sachbeschädigung (Graffiti) usw. Wir beraten Sie in diesen Bereichen kompetent und stets lösungsorientiert.