EU-Strafrechtstag
Was passiert mit Europa in einer autoritären Welt?

Liebe Interessierte,

ich freue mich sehr, Sie und Euch gemeinsam mit der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. zum nächsten EU-Strafrechtstag am 28./29. November 2025 nach Bonn einladen zu dürfen (s. auch Anlage), dessen Tagungskonzept und -leitung ich wieder übernehmen durfte. Das Programm verspricht wieder spannend zu werden:

am Freitag steigen wir sehr international mit einer bahnbrechenden EuGH-Entscheidung in einem Auslieferungs-Verfahren ein, in welchem sich der EuGH mit der sehr praxisrelevanten Frage zu befassen hatte, wie Gerichte mit Auslieferungsentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten umgehen, wenn diese die Auslieferung bereits einmal abgelehnt haben. Kollege Jean-Christophe de Block hat diese Entscheidung erstritten und kann daher aus erster Hand berichten. Danach berichtet uns Kollegin Anna Busl ebenfalls aus erster Hand von rechtshilferechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem aktuellen „Budapestkomplex“, bekannt geworden durch den Fall „Maya T.“.

Kollegin Barbancho wird sodann in deutscher Sprache eine der ersten Entscheidungen des EuGH zur europäischen Staatsanwaltschaft vorstellen, bei der es um den Umfang gerichtlicher Kontrolle geht.

Der Tag schließt mit einem Bericht unserer polnischen Kollegin in englischer Sprache zur aktuellen Situation der Rechtsstaatlichkeit in Polen.

Das Samstag-Programm verspricht ähnlich spannend zu werden. Die Kommission ist gerade dabei, sich Gedanken über die Zukunft des Strafrechts in Europa zu machen und hat zu diesem Zweck ein sog. „high level forum“ einberufen, in dem Vertreter der Justizministerien der Länder und andere ausgewählte Teilnehmer darüber diskutieren, welche Änderungen im materiellen Strafrecht und Strafprozessrecht sowie im Bereich der Rechtshilfe und bei den europäischen Strafverfolgungsbehörden (EuStA, Europol etc.) sinnvoll wären. Eine Vertreterin der Kommission wird vom Stand der Diskussionen berichten.

Im Anschluss haben wir eine spannende Diskussion über die Reform der für die Überprüfung von Red Notices (internationale Fahndungsersuchen) zuständige CCF, die Commission for the Control of Interpol’s Files. Besonders freut mich, dass wir hierfür eine Vertreterin der CCF, Susie Alegre, aus Lyon und einen der weltweit größten Interpol-Experten, Kollegen Jago Russell aus London gewinnen konnten.

Anschließend wird uns Kollege Markus Meißner von der Vermögensbeschlagnahme im Lichte der neuen Richtlinie 2024/1260 berichten. Was aus der IRG-Reform nach dem Koalitionsbruch geworden ist, werden uns – wiederum aus erster Hand – die Referatsleiter:innen Johanna Sprenger und Dr. Ralf Riegel vom BMJV erzählen. Susanne Münch, ebenfalls Referatsleiterin im BMJV, wird schließlich das für die Anwaltschaft besonders relevante Europaratsübereinkommen zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung vorstellen, welches bis heute allerdings noch nicht von Deutschland ratifiziert ist. Prof. Dr. Dominik Brodowoski wird wie in den vergangenen EU-Strafrechtstagen den Abschluss mit einem Blitzlicht bilden mit einem kurzen Einblick in die Themen, die wir nicht im Rahmen dieses dichten Programms unterbringen konnten.

Wir freuen uns sehr, Sie und Euch bei dieser Gelegenheit wieder zu sehen und diese spannenden Themen gemeinsam zu diskutieren.