Stellungnahmen der deutschen und Europäischen Anwaltschaft zur Ukraine

Diverse Anwaltsvereinigungen und Strafverteidigervereinigungen haben zu der Situation in der Ukraine kurz nach Kriegsbeginn Stellung genommen. Sie haben den völkerrechtswidrigen Krieg verurteilt, zu dessen sofortiger Beendigung aufgefordert und die Anklagebehörde des Internationalen Gerichtshofes aufgerufen, unverzüglich Ermittlungen einzuleiten. Februar/ März 2022

Bereits einen Tag nach Kriegsbeginn, am 25. Februar 2022, hat der Rat der Europäischen Anwaltskammern (Commission de Conseil des Barreaux européens, CCBE), der 45 Anwaltskammern und damit über 1 Million Rechtsanwält*innen vertritt, in einer Stellungnahme über die Invasion der Ukraine Russland aufgefordert, die illegale Invasion der Ukraine zu beenden und die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag aufgefordert, unverzüglich Ermittlungen bzgl. der in der Ukraine begangenen internationalen Straftaten aufzunehmen, und betonte das Recht auf Asyl.

Auch die Europäische Strafverteidigervereinigung (European Criminal Bar Association, ECBA) hat in einer Stellungnahme im Februar 2022 den unprovozierten Angriff von Vladimir Putin’s Streitkräften gegen die Ukraine scharf verurteilt, den Chefankläger des Internationalen Gerichtshofes Karim A. A. Khan QC aufgefordert, unverzüglich Ermittlungen einzuleiten, und die internationale Gemeinschaft außerdem aufgefordert, jeglichen Auslieferungsverkehr mit der russischen Föderation zu beenden, da klar ist, dass russischen Zusicherungen, Menschenrechte würden eingehalten, kein Glauben geschenkt werden kann.

In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 1. März 2022 haben der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ebenfalls die Russische Föderation aufgefordert, den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf dem Territorium des ukrainischen Staates sofort zu beenden, und sich der Forderung der CCBE angeschlossen, die in der Ukraine begangenen Taten vor Gericht zu bringen.