Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst als Oberbegriff eine Sammlung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften, die typischerweise in einer Nähe zu oder im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten stehen. Zu den klassischen Tatbeständen gehören Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Bestechung und Bestechlichkeit. Bei Unternehmen kommen Aufsichtspflichtverletzungen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz hinzu. Viele der Tatbestände sind sehr speziell und ergeben sich erst aus dem Nebenstrafrecht, zum Teil erst in Zusammenschau mit europäischen Richtlinien oder Verordnungen (z.B. im Außenwirtschaftsstrafrecht, im Lebensmittelstrafrecht, oder im Umweltstrafrecht, in welchem auf entsprechende europäische Rechtsakte dynamisch oder statisch verwiesen wird).