Die eingriffsintensivste Form der Rechtshilfe ist die Auslieferung oder die sog. „große Rechtshilfe“. Gemeint ist damit die Überstellung eines strafrechtlich Verfolgten oder Verurteilten auf Ersuchen eines ausländischen Staates. Innerhalb der Europäischen Union wurde das System der Auslieferung durch ein vereinfachtes System der Übergabe mittels des Europäischen Haftbefehls ersetzt. Mit dem Vereinigten Königreich erfolgt die Auslieferung seit Brexit gem. dem Handels- und Kooperationsabkommen im Wege eines neu geschaffenen EU-UK Haftbefehls (zur Vertiefung siehe auch das Special Issue des New Journal of European Criminal Law, Vol. 12, Issue 2, welches Anna Oehmichen gemeinsam mit Wolfgang Schomburg im Frühjahr 2021 herausgegeben hat, online verfügbar hier.

Dabei beraten und vertreten wir beide Seiten, d.h. sowohl Verfolgte, die in Deutschland aufgrund eines ausländischen Ersuchens festgenommen wurden, als auch Verfolgte, die im Ausland aufgrund eines deutschen Auslieferungsersuchens oder Europäischen Haftbefehls festgenommen wurden, und arbeiten in diesen Fällen eng mit Kollegen im jeweils anderen (ersuchenden oder ersuchten) Staat zusammen.

Internationale Rechtshilfe ist allerdings mehr als nur die Auslieferung eines Verdächtigen oder Verurteilten an das Ausland. Unter dieses Rechtsgebiet fallen alle denkbaren Formen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Strafsachen und bedürfen tiefgehender Kenntnis und Erfahrung.

Dazu gehören neben Auslieferung und Überstellung mittels des Europäischen Haftbefehls bspw.

  • Zeugenvernehmungen im Ausland, auch per Bild-/Tonübertragung
  • Ersuchen um Ermittlungen und Beweiserhebungen (z.B. eine grenzüberschreitende Telekommunikationsüberwachung oder eine Beschuldigtenvernehmung im Ausland), innerhalb der EU durch die Europäische Ermittlungsanordnung,
  • vorläufige Sicherstellungen und Einziehungen (also das „Einfrieren“ von Bankkonten)
  • Vollstreckungsübernahmeersuchen, wenn bspw. ein Verurteilter die Strafe lieber in seinem Heimatstaat verbüßt.

Das Zusammenspiel aus bilateralen, internationalen und supranationalen (EU-)Rechtsinstrumenten (Rahmenbeschlüssen, Richtlinien, Verordnungen) sowie nationalen Vorschriften macht diese exotische Materie zu einer Herausforderung für viele Rechtsanwender, insbesondere, da auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dabei berücksichtigt werden will. Wir verfügen als eine der wenigen Kanzleien deutschlandweit über langjährige Erfahrung und Expertise in diesem sehr speziellen Rechtsgebiet.