Bei internationalem Haftbefehl: Müsste Deutschland wehrpflichtige Ukrainer ausliefern?

von Jana Lotze I

Wäre Deutschland verpflichtet, die Ukrainer auszuliefern?

Sollte die Ukraine einen internationalen Haftbefehl für jeden unrechtmäßig geflohenen Wehrpflichtigen ausstellen, wäre Deutschland laut der Berliner Völkerstrafrechtlerin Anna Oehmichen nicht zwangsläufig verpflichtet, die Personen an die Ukraine auszuliefern. „Falls es eine Interpol-Ausschreibung zur Fahndung und Festnahme durch die Ukraine gibt, prüft das Bundeskriminalamt auf Einzelfallbasis, ob es die Interpol-Fahndungen umsetzen muss oder rechtliche Gründe dem entgegenstehen.“

zum Artikel: Berliner Zeitung