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SUMMARY:Blockseminar JLU Gießen
DESCRIPTION:Seminar im Wintersemester 2022/2023 im Rahmen des Lehrauftrages von Rechtsanwältin Dr. Anna Oehmichen an der Justus-Liebig-Universität Gießen\nStrafvollzug und Strafvollstreckung in Europa\n„Den Grad der Zivilisation einer Gesellschaft kann man am Zustand ihrer Gefangenen ablesen.“ Fjodor Michailowitsch Dostojewski (1821-1881) \nDer Staat hat kein schärferes Schwert als das Strafrecht. Seit Abschaffung der Todesstrafe ist der Freiheitsentzug der gravierendste staatliche Eingriff in die Menschenrechte des Einzelnen. Was Freiheitsentzug aber konkret bedeutet\, welchen Haftbedingungen Gefangene unterworfen werden\, welche Regeln im Gefängnis gelten – auf dem Papier und in der Realität – sind Fragen\, die von immenser praktischer Bedeutung sind. Und wie ist das in anderen EU-Staaten und Mitgliedern des Europarates? Gibt es Mindeststandards und gemeinsame Regeln\, die überall gelten? Unter welchen Bedingungen wird man frühzeitig entlassen? Wann wird die Strafe unterbrochen? Welche Einflüsse hat die Pandemie auf den Strafvollzug gehabt? Angehende Rechtsanwält*innen\, Richter*innen und Staatsanwält*innen\, die bei der Anwendung des Strafrechts täglich Freiheitsstrafen verhängen\, vollstrecken\, oder über sie verhandeln\, sollten dies nur tun\, wenn sie auch wissen\, wovon sie sprechen. \nDieses Seminar setzt sich zum Ziel\, die Kenntnisse der Studierenden in diesem praktisch relevanten Bereich zu vertiefen und insbesondere auch Einblicke in die Vollzugspraxis zu erlangen. Das Seminar wird im WS 2022/2023 im Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften) als hybrides Blockseminar am 3. – 4. oder 5. Februar 2023 angeboten. Soweit die pandemische Lage es gestattet\, soll das Seminar in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück bei Fürstenberg statt-finden\, wo die SS 1939 das größte deutsche Frauen-Konzentrationslager errichten ließ. Anlässlich des Seminars wird auch Gelegenheit bestehen\, die Gedenkstätte und ihre Ausstellungen zu besichtigen und mehr über die Haftbedingungen des da-maligen Frauen-KZs zu erfahren. Besondere praktische Einblicke in den heutigen Strafvollzug wird uns der ausgewiesene Strafvollzugsrechtsexperte und Rechtsanwalt Prof. Dr. Helmut Pollähne gewähren. Evtl. können wir uns auch noch mit weiteren europäischen Praktikern zur Thematik austauschen. \nDie Vorbesprechung findet am 21.10.2022 um 16 Uhr virtuell statt. Im Rahmen der Vorbesprechung werden die Einzelheiten für die Durchführung des Seminars mit den Anwesenden abgestimmt. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt; Interes-sent*nnen melden sich bitte unter Nennung von drei Themenvorschlägen und unter Angabe ihrer Fachsemesterzahl unter anna.oehmichen@recht.uni-giessen.de bis zum 15.10.2022 verbindlich an. Per E-Mail werden die Einwahldaten zur Teilnahme an der Videokonferenz den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. Die endgültige Themenvergabe findet bei der Vorbesprechung statt. \n  \nFolgende Themen zur Bearbeitung werden angeboten: \nI. Allgemeine Einführung\n1. Von der Inquisition zum offenen Vollzug: Historie des Strafvollzuges in Europa\n2. Grundprinzipien des Strafvollzuges und der Strafvollstreckung\n3. Europäische Mindeststandards bei Freiheitsentziehung\n4. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Freiheitsentzug in Europa\n5. Aktuelle Rechtsprechung des EGMR zum Strafvollzug \nII. Besondere Themen\n6. Haft „gefährlicher Straftäter“ – Präventivhaft im europäischen und/oder historischen Ver-gleich (polizeiliche Vorbeuge- und Schutzhaft im NS-Regime\, Sicherungsverwahrung und Polizeigewahrsam\, auch im Rechtsvergleich und unter Berücksichtigung der EGMR-Rspr.)\n7. Die Auslieferungshaft – rechtliche Grundlagen und Lücken – bedarf es eines Auslieferungs-haftvollzugsgesetzes?\n8. Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Regelung von Mindeststandards im Un-tersuchungshaftvollzug\n9. Besonderheiten des Frauenvollzugs im Rechtsvergleich\n10. Besonderheiten des Jugendvollzugs im Rechtsvergleich\n11. Der Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen (1) und seine Umsetzung in §§ 84 ff IRG\n12. Mechanismen zur Überwachung der Haftbedingungen: Der Antifolterausschuss der Verein-ten Nationen (CAT) und des Europarates (CPT)\n13. Menschenrechtswidrige Haftbedingungen als Auslieferungshindernis \nDie Themen weisen teilweise Bezüge zum Europarecht\, Völkerrecht\, Strafvollzugs- und Strafvoll-streckungsrecht auf. Vorwissen in den betreffenden Bereichen ist von Vorteil\, aber nicht erforderlich. Ebenso sind gute Kenntnisse der englischen oder einer weiteren Fremdsprache für einige Themenbereiche von Vorteil. \npdf zum download \n(1) Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsat-zes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen\, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird\, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 5.12.2008\, S. 27)\, der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009\, S. 24) geändert worden ist.
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Wann wird die Strafe unterbrochen? Welche Einflüsse hat die Pandemie auf den Strafvollzug gehabt? Angehende Rechtsanwält*innen\, Richter*innen und Staatsanwält*innen\, die bei der Anwendung des Strafrechts täglich Freiheitsstrafen verhängen\, vollstrecken\, oder über sie verhandeln\, sollten dies nur tun\, wenn sie auch wissen\, wovon sie sprechen. \nDieses Seminar setzt sich zum Ziel\, die Kenntnisse der Studierenden in diesem praktisch relevanten Bereich zu vertiefen und insbesondere auch Einblicke in die Vollzugspraxis zu erlangen. Das Seminar wird im WS 2022/2023 im Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften) als hybrides Blockseminar am 3. – 4. oder 5. Februar 2023 angeboten. Soweit die pandemische Lage es gestattet\, soll das Seminar in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück bei Fürstenberg statt-finden\, wo die SS 1939 das größte deutsche Frauen-Konzentrationslager errichten ließ. Anlässlich des Seminars wird auch Gelegenheit bestehen\, die Gedenkstätte und ihre Ausstellungen zu besichtigen und mehr über die Haftbedingungen des da-maligen Frauen-KZs zu erfahren. Besondere praktische Einblicke in den heutigen Strafvollzug wird uns der ausgewiesene Strafvollzugsrechtsexperte und Rechtsanwalt Prof. Dr. Helmut Pollähne gewähren. Evtl. können wir uns auch noch mit weiteren europäischen Praktikern zur Thematik austauschen. \nDie Vorbesprechung findet am 21.10.2022 um 16 Uhr virtuell statt. Im Rahmen der Vorbesprechung werden die Einzelheiten für die Durchführung des Seminars mit den Anwesenden abgestimmt. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt; Interes-sent*nnen melden sich bitte unter Nennung von drei Themenvorschlägen und unter Angabe ihrer Fachsemesterzahl unter anna.oehmichen@recht.uni-giessen.de bis zum 15.10.2022 verbindlich an. Per E-Mail werden die Einwahldaten zur Teilnahme an der Videokonferenz den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. 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Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Regelung von Mindeststandards im Un-tersuchungshaftvollzug\n9. Besonderheiten des Frauenvollzugs im Rechtsvergleich\n10. Besonderheiten des Jugendvollzugs im Rechtsvergleich\n11. Der Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen (1) und seine Umsetzung in §§ 84 ff IRG\n12. Mechanismen zur Überwachung der Haftbedingungen: Der Antifolterausschuss der Verein-ten Nationen (CAT) und des Europarates (CPT)\n13. Menschenrechtswidrige Haftbedingungen als Auslieferungshindernis \nDie Themen weisen teilweise Bezüge zum Europarecht\, Völkerrecht\, Strafvollzugs- und Strafvoll-streckungsrecht auf. Vorwissen in den betreffenden Bereichen ist von Vorteil\, aber nicht erforderlich. Ebenso sind gute Kenntnisse der englischen oder einer weiteren Fremdsprache für einige Themenbereiche von Vorteil. \npdf zum download \n(1) Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsat-zes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen\, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird\, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 5.12.2008\, S. 27)\, der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009\, S. 24) geändert worden ist.
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SUMMARY:14. EU-Strafrechtstag 2022
DESCRIPTION:WENN DIE STRAFE ZWEIMAL DROHT\nÜbertragung von Strafverfahren und Jurisdiktionskonflikte\n14. EU-Strafrechtstag\, 3. September 2022\, 9.00-18.00 Uhr im Königshof/Bonn\nUnter anderem mit folgenden Themen: \nDie Übertragung von Strafverfahren – Jurisdiktionskonflikte\, Forum Shopping und die Notwendigkeit einer europäischen Regulierung (Referent: Prof. Dr. Michael Lindemann)\nPläne der Kommission zur Übertragung von Strafverfahren\n(Referentin: Tania Schröter\, Europäische Kommission)\n\nPodiumsdiskussion zur Übertragung von Strafverfahren\n(Referent*innen: Tania Schröter\, Europäische Kommission; Dr. Sebastian Trautmann\, EUStA; Dr. Sofia Mirandola\, Eurojust; Rechtsanwältin Nicola Bier\, LL.M.\, Berlin; Moderation: Prof. Dr. Michael Lindemann)\n\nLichtblick der IRG-Reform: Regulierung diplomatischer Zusicherungen\n(Referentin: Rechtsanwältin Dr. Anna Oehmichen\, Berlin)\n\nEine Grenzerfahrung: Die Rolle von Europol und Eurojust in Kryptoverfahren\n(Referent*innen: Staatsanwältin Vera Rogusch\, Staatswanwaltschaft Münster; Rechtsanwalt Christian Lödden\, LL.M.\, Krefeld; Moderation: Rechtsanwalt Carl Heydenreich\, Bonn)\n\nBlitzlicht – Aktuelles zum EU-Strafrecht\n(Referent: Junior-Prof. Dr. Dominik Brodowski) \nInformation\nDer 14. EU-Strafrechtstag wird organisiert von der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.\, in Kooperation mit Rechtsanwältin Dr. Anna Oehmichen aus Berlin. Die Tagung wird unterstützt vom Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen. Anmeldungen bitte ausschließlich über die Strafverteidigervereinigung NRW e.V.. \nTagungsort\nDer EU-Strafrechtstag findet statt im Hotel Königshof\, Adenauerallee 9\, 53111 Bonn\n\nGemeinsames Abendessen\nAm Vorabend (Freitag\, den 2.9.22) haben Sie die Möglichkeit\, an einem gemeinsamen Abendessen im Tusculo Münsterblick\, Gerhard-von-Are Str. 9\, 53111 Bonn teilzunehmen.\nDie Kosten für das Essen sind im Tagungsbeitrag nicht enthalten. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit\, wenn Sie eine Teilnahme wünschen.\n\nAnmeldung\nBitte schriftlich oder per E-Mail an die Strafverteidigervereinigung NRW e.V.: info@strafverteidigervereinigung-nrw.de;\nTelefax: 0241 – 990 36 588\n\nKosten:\nMitglieder: 145 €\n(Jungmitglieder in den ersten beiden Jahren nach Zulassung: 65 €)\nNichtmitglieder: 200\,00 €\n(Kolleginnen und Kollegen in den ersten beiden Jahren nach Zulassung: 100 €)\nStudierende & Referendarinnen und Referendare: 65 €\nFür die Teilnahme stellen wir eine Bescheinigung nach § 15 FAO (7\,5 Stunden) aus. \npdf zum download
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