Das Desinformationsstrafrecht umfasst Regelungen zur Sanktionierung gezielter Störungen des Informationszugangs. Es entsteht als neues Rechtsgebiet und gewinnt im Kontext der Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Ein eigener Straftatbestand für „Fake News“ existiert bislang nicht, allerdings können bestimmte Formen der Desinformation strafrechtlich verfolgt werden, etwa als Verleumdung oder Volksverhetzung, wenn sie den Ruf einer Person schädigen oder die öffentliche Ordnung gefährden. Insbesondere die Verbreitung gezielter Falschinformationen über soziale Medien stellt eine Herausforderung dar, die fundierte rechtliche Expertise erfordert.